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öffentlich aufgelegte Baugesuche: hier

AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstelle

  • Strasse: Bergacker 6c
  • PLZ: 3305
  • Ort: Iffwil
  • Telefon: 031 761 02 51
  • E-Mail: gemeinde@iffwil.ch
  • Beschreibung: Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen Ihnen und der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die häufigsten Aufgaben der AHV-Zweigstelle:
    • Informieren der Bevölkerung
    • Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentationen und Beratungen zu Einzelfragen
    • Bearbeiten des EL-Anspruchs und Abrechnen der Krankheits- und Behinderungskosten
    • Prüfung, Vervollständigung und Weiterleitung von eingereichten Unterlagen
    • Sicherstellung der lückenlosen Erfassung aller Beitragspflichtigen
  • AHV Zweigstellenleiterin: Daniela Hirsiger

Links zu den Formularen und Themen

Beiträge und Zulagen

Arbeitgebende und Arbeitnehemnde
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus dem individuellen Konto (IK) bestellen
Beitragszahlung
Betreuungsgutschriften
Erwerbsersatzordnung (EO)
Familienzulagen
Hauspersonal
Invalidenversicherung
Landwirtschaftliche Arbeitnehmer
Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Nichterwerbstätige (NE)
Personalanmeldung
Selbständigerwerbende (SE)
Splitting (Einkommensteilung im Scheidungsfall)
Studierende
Versicherungsausweis

Renten und Leistungen

Altersrent der AHV
Hilflosenentschädigung der AHV
Hilfsmittel und Hörgeräte der AHV
Hinterlassenenrenten (Waisen- und Witwenrente)
Rentenvorausberechnung
Rentenvorbezug bzw. Rentenaufschub

Ergänzungsleistungen und Krankheitskosten

EL-Reform 2021
Ende Übergangsfrist
Ergänzungsleistungen
Rückerstattung der Krankheitskosten

Weiterführende Links

AHV-IV
IV-Stellen Kanton Bern
Soziale Sicherheit im Überblick
Amt für Sozialversicherungen Kanton Bern
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Pro-Senectute
Proinfirmis

Unter www.akbern.ch finden Sie Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Themengebieten. Sie finden auf dieser Seite auch die nötigen Formulare, welche direkt am Bildschirm ausgefüllt werden können. Das ausgedruckte Formular kann anschliessend mit allfälligen Belegen bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.

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