Wichtiges in Kürze


AHV / IV

Ausgleichskasse des Kantons Bern
Informationsstelle AHV/IV


Reservation Festzeltgarnituren (Tische und Bänke)

Bei der Gemeinde Iffwil können Festzeltgarnituren reserviert werden. Für das Abholen und Zurückbringen der Garnituren ist anschliessend mit dem Schulhauswart ein Termin zu vereinbaren.
Die Benützung der Tische und Bänke für nicht kommerzielle Anlässe ist für Einwohnerinnen und Einwohner von Iffwil kostenlos.

Wir bitten Sie, zu den Tischen und Bänken Sorge zu tragen. Die Garnituren sind der Gemeinde nach dem Gebrauch umgehend in einem sauberen und ordentlichen Zustand wieder zurückzubringen. Für Beschädigungen etc. haftet der Benützer.

Kontakt und Reservation
Gemeinde Iffwil
031 761 02 51 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Reservation Brätliplatz beim Reservoir

Der Brätliplatz beim Reservoir kann reserviert werden. Die Benützungsvorschriften sind an der Grillstelle angeschlagen und zu befolgen!

Für Reservationen melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Gemeinde Iffwil.

Kontakt und Reservation
Gemeinde Iffwil
Tel. 031 761 02 51 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Verkehrsregelung bei Anlässen

Für die Verkehrsregelung bei Anlässen in Iffwil besteht die Möglichkeit Absperrmaterial der Gemeinde einzusetzen. Es kann auch die Feuerwehr Regio Jegenstorf angefragt werden.

Entsprechende Anfragen sind frühzeitig an die Gemeindeverwaltung Iffwil zu richten.


Ausweiszentrum Bern

Der Schweizer Pass und die Identitätskarte werden vom Kanton Bern ausgestellt.
Terminvereinbarung: Tel. 031 635 40 00 oder online unter  www.bern.ch/themen/personliches/ausweise/pass-und-identitatskarte


Strafregisterauszug

Seit 2008 können Privatpersonen ihren Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten entgegen.

Der Strafregisterauszug kann auch online auf www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.


Gemeindeversammlung

Nächste Gemeindeversammlung: Siehe Veranstaltungskalender
Letzte Gemeindeversammlung: Dokumente


Steuern

Steueranlage (Einkommens- + Vermögenssteuer) = 1.50 von der einfachen Steuer
Kirchensteuer = reformiert 0.218 / römisch-katholisch 0.207 / christkatholisch 0.276 (jeweils von der einfachen Steuer)
Liegenschaftssteuer = 1.0 Promille vom amtlichen Wert


Hundetaxe

Fr. 50.- pro Tier und Jahr


Breitbanderschliessung Swisscom

Die Ausbauarbeiten für das neue VDSL Netz (Telefonie, Internet TV) sind erfolgreich abgeschlossen. Somit haben die Einwohnerinnen und Einwohner von Iffwil Zugang zu einem des modernsten und leistungsfähigsten Telekommunikationsnetzes der Schweiz.

Die Einwohner können unter www.swisscom.com/checker prüfen, welche Dienste bei ihnen zu Hause verfügbar sind.


Kabelfernsehen

Für das Kabelfernsehen ist in Iffwil die Firma Cablecom zuständig. Die Gebühren werden durch diese Firma erhoben.

Im Internet unter www.cablecom.ch sind die verschiedenen Preise ersichtlich. Die Anmeldung kann ebenfalls im Internet erfolgen.


Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn

Gesamthärte in französischen Graden = 20,2 - 33,9 °fH (gilt gemäss Lebensmittelgesetz als "ziemlich hart")
Nitratgehalt = 8 - 28 mg/l (Trinkwasser darf höchstens 40mg Nitrat pro Liter enthalten)
Kontaktadresse und weitere Auskünfte:
Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn, Mühlacher 2, 3265 Dieterswil

Kontakt
Tel. 031 879 13 31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Infos im Internet:  www.wvsaurenhorn.ch


Förderbeitrag Solaranlagen

Die Einwohnergemeinde Iffwil leistet ab 1. Januar 2018 bei Inbetriebnahme einer Anlage zur nachhaltigen Stromerzeugung einen einmaligen, pauschalen Förderbeitrag von CHF 500.--.
Die Anlagen müssen sich im Privatbesitz befinden.


Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand (Pflanzenkrankheit)

Seit dem 1. Januar 2020 regelt der Bund die Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand. Nach den neuen Richtlinien müssen die Kontrollen massiv reduziert werden, da der Bund nur noch 10% des bisherigen Aufwands übernehmen wird.

Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2020 alle Schutzobjekte (Erwerbsobstanlagen, Baumschulen, Hochstammgruppen) als „Gebiete mit geringer Prävalenz“ gelten. Dies sind Gebiete, in denen man den Druck der Feuerbrandkriterien möglichst tief halten will. In diesen Gebieten gilt ab sofort eine viel höhere Eigenverantwortung für die Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen. Die Gemeinden kontrollieren nur noch stichprobenartig, gestützt auf die Vorgaben der Fachstelle Pflanzenschutz.

Besitzer und Besitzerinnen von Schutzobjekten wurden von der Fachstelle Pflanzenschutz in einem separaten Schreiben bereits informiert.

Die Gemeinde Iffwil wird keine Kontrollen mehr auf freiwilliger Basis durchführen. Bei Verdacht auf Feuerbrand steht Ihnen die Fachstelle Pflanzenschutz unter der Telefonnummer 031 636 49 10 beratend zur Seite.


Todesanzeigen

Todesanzeigen Schweiz:   www.todesanzeigenportal.ch


 

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