Liste wichtiger Amtsstellen / Kontakte
Reservation Festbankgarnituren
Bei der Gemeinde Iffwil können max. 18 Festbankgarnituren reserviert werden.
Die Benützung der Festbankgarnituren ist für Einwohnerinnen und Einwohner von Iffwil kostenlos. Auswärtige Mieter bezahlen 5.00 CHF pro Festbankgarnitur.
Wir bitten Sie, zu den Tischen und Bänken Sorge zu tragen. Die Garnituren sind der Gemeinde nach dem Gebrauch umgehend in einem sauberen und ordentlichen Zustand wieder zurückzubringen. Für Beschädigungen etc. haftet der Benützer. Für das Abholen und Zurückbringen der Festbankgarnituren ist mit dem Schulhauswart ein Termin zu vereinbaren. (Kontaktdaten werden bei der Miete bekannt gegeben)
Kontakt und Reservation
Gemeinde Iffwil
031 761 02 51 / gemeinde@iffwil.ch
Reservation Brätliplatz beim Reservoir
Der Brätliplatz beim Reservoir kann reserviert werden, muss aber nicht. Wer bei der Gemeinde reserviert hat, hat Vorrang bei der Benützung. Hinweise auf eine Reservierung kann selbst bei der Feuerstelle angebracht und entfernt werden.
Die Benützungsvorschriften sind an der Grillstelle angeschlagen und zu befolgen!
Parkplätze sind eingangs Wald auf der linken Seite. Holz muss selber mitgebracht werden. Verlassen Sie den Brätliplatz sauber.
Für Reservationen melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Gemeinde Iffwil.
Kontakt und Reservation
Gemeinde Iffwil
Tel. 031 761 02 51 / gemeinde@iffwil.ch
Verkehrsregelung bei Anlässen
Für die Verkehrsregelung bei Anlässen in Iffwil besteht die Möglichkeit Absperrmaterial der Gemeinde einzusetzen. Es kann auch die Feuerwehr Regio Jegenstorf angefragt werden.
Entsprechende Anfragen sind frühzeitig an die Gemeindeverwaltung Iffwil zu richten.
Ausweiszentrum Bern
Der Schweizer Pass und die Identitätskarte werden vom Kanton Bern ausgestellt.
Terminvereinbarung: Tel. 031 635 40 00 oder online unter www.bern.ch/themen/personliches/ausweise/pass-und-identitatskarte
Strafregisterauszug
Seit 2008 können Privatpersonen ihren Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten entgegen.
Der Strafregisterauszug kann auch online auf www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.
Gemeindeversammlung
Nächste Gemeindeversammlung: Siehe Veranstaltungskalender
Letzte Gemeindeversammlung: Dokumente
Steuern
Steueranlage (Einkommens- + Vermögenssteuer) = 1.50 von der einfachen Steuer
Kirchensteuer = reformiert 0.218 / römisch-katholisch 0.207 / christkatholisch 0.276 (jeweils von der einfachen Steuer)
Liegenschaftssteuer = 1.0 Promille vom amtlichen Wert
Hundetaxe
Fr. 50.- pro Tier und Jahr
Breitbanderschliessung Swisscom
Die Ausbauarbeiten für das neue VDSL Netz (Telefonie, Internet TV) sind erfolgreich abgeschlossen. Somit haben die Einwohnerinnen und Einwohner von Iffwil Zugang zu einem des modernsten und leistungsfähigsten Telekommunikationsnetzes der Schweiz.
Die Einwohner können unter www.swisscom.com/checker prüfen, welche Dienste bei ihnen zu Hause verfügbar sind.
Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn
Gesamthärte in französischen Graden = 20,2 – 33,9 °fH (gilt gemäss Lebensmittelgesetz als „ziemlich hart“)
Nitratgehalt = 8 – 28 mg/l (Trinkwasser darf höchstens 40mg Nitrat pro Liter enthalten)
Kontaktadresse und weitere Auskünfte:
Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn, Mühlacher 2, 3265 Dieterswil
Kontakt
Tel. 031 879 13 31
E-Mail: info@wvsaurenhorn.ch
Weitere Infos im Internet: www.wvsaurenhorn.ch
Förderbeitrag Solaranlagen
Die Einwohnergemeinde Iffwil leistet ab 1. Januar 2018 bei Inbetriebnahme einer Anlage zur nachhaltigen Stromerzeugung einen einmaligen, pauschalen Förderbeitrag von CHF 500.–.
Die Anlagen müssen sich im Privatbesitz befinden.
Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand (Pflanzenkrankheit)
Seit dem 1. Januar 2020 regelt der Bund die Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand. Nach den neuen Richtlinien müssen die Kontrollen massiv reduziert werden, da der Bund nur noch 10 % des bisherigen Aufwands übernehmen wird.
Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2020 alle Schutzobjekte (Erwerbsobstanlagen, Baumschulen, Hochstammgruppen) als „Gebiete mit geringer Prävalenz“ gelten. Dies sind Gebiete, in denen man den Druck der Feuerbrandkriterien möglichst tief halten will. In diesen Gebieten gilt ab sofort eine viel höhere Eigenverantwortung für die Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen. Die Gemeinden kontrollieren nur noch stichprobenartig, gestützt auf die Vorgaben der Fachstelle Pflanzenschutz.
Besitzer und Besitzerinnen von Schutzobjekten wurden von der Fachstelle Pflanzenschutz in einem separaten Schreiben bereits informiert.
Die Gemeinde Iffwil wird keine Kontrollen mehr auf freiwilliger Basis durchführen. Bei Verdacht auf Feuerbrand steht Ihnen die Fachstelle Pflanzenschutz unter der Telefonnummer 031 636 49 10 beratend zur Seite.
Todesanzeigen
Todesanzeigen Schweiz: www.todesanzeigenportal.ch